IT-Notfall-Hotline: 0211 – folgt
Leistung · Compliance

NIS2 pragmatisch umsetzen — ohne Panik.

NIS2 verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zu einem Mindestmaß an Cybersicherheit. Wir helfen Ihnen sachlich weiter: erst klären, ob Sie betroffen sind — dann die Pflichten Schritt für Schritt und nachweisbar erfüllen.

Sachlich & pragmatisch Nachweisbar An Ihre IT gekoppelt
Besprechung zu IT-Sicherheit und NIS2-Compliance — Lota Engineering in Düsseldorf
Meldepflicht
24 Stunden / 72 Stunden

Was NIS2 für den Mittelstand bedeutet

NIS2 ist eine EU-Richtlinie, die europaweit ein höheres Grundniveau an Cybersicherheit durchsetzen soll. Neu ist vor allem: Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird deutlich größer, und die Geschäftsführung wird ausdrücklich in die Verantwortung genommen.

Für die meisten Unternehmen bedeutet das keinen Grund zur Panik, aber Handlungsbedarf: ein sauber dokumentiertes Risikomanagement, funktionierende Meldewege, ein Blick auf die Lieferkette und geschulte Mitarbeitende. Vieles davon ist gute IT-Praxis — es muss nur belegbar werden.

Diese Seite gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die verbindliche Einordnung Ihres Unternehmens klären wir gemeinsam.

Betroffenheits-Check

Sind Sie von NIS2 betroffen?

Als grobe Orientierung entscheidet ein Zusammenspiel aus Sektor und Unternehmensgröße. Die folgenden Punkte sind Anhaltspunkte — die genaue Einordnung hängt von Ihrer konkreten Tätigkeit ab.

Betroffene Sektoren

NIS2 umfasst deutlich mehr Branchen als bisher. Dazu zählen unter anderem:

Energie
Transport & Verkehr
Gesundheitswesen
Banken & Finanzmarkt
Trink- & Abwasser
Digitale Infrastruktur
IKT-Dienstleister
Verarbeitendes Gewerbe
Chemie & Lebensmittel
Post & Logistik
Abfallwirtschaft
Forschung

Größenschwellen

Innerhalb eines betroffenen Sektors kommt es zusätzlich auf die Größe an:

Wichtige Einrichtungen

Als Anhaltspunkt: ab rund 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz.

Wesentliche Einrichtungen

Größere Unternehmen in besonders kritischen Sektoren, i. d. R. ab rund 250 Mitarbeitenden.

Es gibt Ausnahmen: Einige Einrichtungen fallen unabhängig von der Größe unter NIS2. Wir prüfen Ihren Fall konkret.
Die Pflichten

Vier Pflichtenkreise — verständlich erklärt.

1 · Risikomanagement

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backups, Notfallkonzepte — und ein Prozess, der Risiken laufend bewertet.

2 · Meldewege (24 h / 72 h)

Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen fristgerecht gemeldet werden — eine erste Meldung binnen 24 Stunden, eine Bewertung binnen 72 Stunden. Dafür braucht es klare, geübte Abläufe.

3 · Lieferkette

Auch die Sicherheit von Dienstleistern und Zulieferern zählt. Sie müssen wissen, wer Zugriff auf Ihre Systeme hat, und Sicherheitsanforderungen vertraglich verankern.

4 · Schulung & Governance

Die Geschäftsführung trägt Verantwortung und muss Cybersicherheit aktiv steuern. Dazu gehören regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden und dokumentierte Zuständigkeiten.

Was wir konkret tun

In drei Paketen zur NIS2-Konformität.

Sie müssen nicht alles auf einmal stemmen. Wir strukturieren den Weg in klare Schritte — und koppeln ihn an Ihre bestehende IT, statt alles neu zu bauen.

Paket 1

Standortbestimmung

Betroffenheit verbindlich klären
Gap-Analyse: Ist vs. Soll
Priorisierter Maßnahmenplan
Paket 2

Umsetzung

Technische Maßnahmen einrichten
Meldeprozess & Notfallplan
Mitarbeiter-Schulung
Paket 3

Betrieb & Nachweis

Laufende Dokumentation
Wiederkehrende Überprüfung
Nachweise für Behörden & Kunden
FAQ

Häufige Fragen zu NIS2.

Ab wann gilt NIS2 für uns?

NIS2 wird über nationale Gesetze in geltendes Recht überführt. Ob und ab wann Sie konkret betroffen sind, hängt von Sektor und Größe ab. Wir klären Ihre Betroffenheit im Erstgespräch und leiten daraus die nötigen Schritte ab — ohne unnötigen Aktionismus.

Müssen wir bei null anfangen?

In den seltensten Fällen. Vieles von dem, was NIS2 verlangt, ist ohnehin gute IT-Praxis — Backups, Zugriffskontrolle, Updates. Häufig geht es vor allem darum, Vorhandenes zu ergänzen, zu strukturieren und nachweisbar zu dokumentieren.

Was bedeuten die 24 und 72 Stunden?

Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall ist eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden und eine genauere Bewertung innerhalb von 72 Stunden vorgesehen. Damit das im Ernstfall funktioniert, richten wir vorab klare Meldewege ein und üben sie mit Ihnen.

Betrifft NIS2 auch unsere Dienstleister?

Ja, die Lieferkette ist ausdrücklich Teil von NIS2. Sie müssen die Sicherheit Ihrer Dienstleister im Blick behalten und entsprechende Anforderungen vereinbaren. Als Ihr IT-Partner unterstützen wir Sie dabei und erfüllen die Anforderungen an unserer Stelle selbst.

Ist NIS2 dasselbe wie die DSGVO?

Nein. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, NIS2 zielt auf die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit Ihrer Systeme. Die Themen überschneiden sich in der Praxis, sind aber eigenständig — wir betrachten beide gemeinsam, damit nichts doppelt oder gar nicht bearbeitet wird.

Jetzt starten

Bereit für IT ohne Sorgen?

Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch. Unverbindlich, ehrlich und mit konkreten ersten Ansätzen für Ihre IT.

Antwort in unter 24 Stunden Keine Kosten, kein Risiko Persönlicher Ansprechpartner