NIS2 pragmatisch umsetzen — ohne Panik.
NIS2 verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zu einem Mindestmaß an Cybersicherheit. Wir helfen Ihnen sachlich weiter: erst klären, ob Sie betroffen sind — dann die Pflichten Schritt für Schritt und nachweisbar erfüllen.
Was NIS2 für den Mittelstand bedeutet
NIS2 ist eine EU-Richtlinie, die europaweit ein höheres Grundniveau an Cybersicherheit durchsetzen soll. Neu ist vor allem: Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird deutlich größer, und die Geschäftsführung wird ausdrücklich in die Verantwortung genommen.
Für die meisten Unternehmen bedeutet das keinen Grund zur Panik, aber Handlungsbedarf: ein sauber dokumentiertes Risikomanagement, funktionierende Meldewege, ein Blick auf die Lieferkette und geschulte Mitarbeitende. Vieles davon ist gute IT-Praxis — es muss nur belegbar werden.
Diese Seite gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die verbindliche Einordnung Ihres Unternehmens klären wir gemeinsam.
Sind Sie von NIS2 betroffen?
Als grobe Orientierung entscheidet ein Zusammenspiel aus Sektor und Unternehmensgröße. Die folgenden Punkte sind Anhaltspunkte — die genaue Einordnung hängt von Ihrer konkreten Tätigkeit ab.
Betroffene Sektoren
NIS2 umfasst deutlich mehr Branchen als bisher. Dazu zählen unter anderem:
Größenschwellen
Innerhalb eines betroffenen Sektors kommt es zusätzlich auf die Größe an:
Als Anhaltspunkt: ab rund 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz.
Größere Unternehmen in besonders kritischen Sektoren, i. d. R. ab rund 250 Mitarbeitenden.
Vier Pflichtenkreise — verständlich erklärt.
1 · Risikomanagement
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backups, Notfallkonzepte — und ein Prozess, der Risiken laufend bewertet.
2 · Meldewege (24 h / 72 h)
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen fristgerecht gemeldet werden — eine erste Meldung binnen 24 Stunden, eine Bewertung binnen 72 Stunden. Dafür braucht es klare, geübte Abläufe.
3 · Lieferkette
Auch die Sicherheit von Dienstleistern und Zulieferern zählt. Sie müssen wissen, wer Zugriff auf Ihre Systeme hat, und Sicherheitsanforderungen vertraglich verankern.
4 · Schulung & Governance
Die Geschäftsführung trägt Verantwortung und muss Cybersicherheit aktiv steuern. Dazu gehören regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden und dokumentierte Zuständigkeiten.
In drei Paketen zur NIS2-Konformität.
Sie müssen nicht alles auf einmal stemmen. Wir strukturieren den Weg in klare Schritte — und koppeln ihn an Ihre bestehende IT, statt alles neu zu bauen.
Standortbestimmung
Umsetzung
Betrieb & Nachweis
Häufige Fragen zu NIS2.
Ab wann gilt NIS2 für uns?
NIS2 wird über nationale Gesetze in geltendes Recht überführt. Ob und ab wann Sie konkret betroffen sind, hängt von Sektor und Größe ab. Wir klären Ihre Betroffenheit im Erstgespräch und leiten daraus die nötigen Schritte ab — ohne unnötigen Aktionismus.
Müssen wir bei null anfangen?
In den seltensten Fällen. Vieles von dem, was NIS2 verlangt, ist ohnehin gute IT-Praxis — Backups, Zugriffskontrolle, Updates. Häufig geht es vor allem darum, Vorhandenes zu ergänzen, zu strukturieren und nachweisbar zu dokumentieren.
Was bedeuten die 24 und 72 Stunden?
Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall ist eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden und eine genauere Bewertung innerhalb von 72 Stunden vorgesehen. Damit das im Ernstfall funktioniert, richten wir vorab klare Meldewege ein und üben sie mit Ihnen.
Betrifft NIS2 auch unsere Dienstleister?
Ja, die Lieferkette ist ausdrücklich Teil von NIS2. Sie müssen die Sicherheit Ihrer Dienstleister im Blick behalten und entsprechende Anforderungen vereinbaren. Als Ihr IT-Partner unterstützen wir Sie dabei und erfüllen die Anforderungen an unserer Stelle selbst.
Ist NIS2 dasselbe wie die DSGVO?
Nein. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, NIS2 zielt auf die Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit Ihrer Systeme. Die Themen überschneiden sich in der Praxis, sind aber eigenständig — wir betrachten beide gemeinsam, damit nichts doppelt oder gar nicht bearbeitet wird.